Grundsätzliches
Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung. Es gilt für alle Fahrer:innen, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werksverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der C- und D-Klassen erforderlich ist.
Alle 5 Jahre müssen LKW-Fahrer:innen 35 Stunden Weiterbildung in Präsenzveranstaltungen absolvieren, dabei werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Idealerweise findet die Weiterbildung in 5 Modulen á 7 Stunden statt
(Das Video wird freundlich bereitgestellt von Verlag Heinrich Vogel)